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Grußwort des Veranstalters
am 9. und 11. Juli 2021 wollen wir wieder unser beliebtes „Neustädter Läufermeeting“ starten.
Seit 1988 wurden auf der pfeilschnellen, windgeschützten und mitten im Wald gelegenen Gymnasium-Sportanlage in Neustadt an der Waldnaab hervorragende Ergebnisse erzielt.
Wir werden auch das diesjährige „33. Neustädter Läufermeeting“, zwei Wochen vor den olympischen Spielen in Tokio, zu einem Rekord- und Tempo-Festival aufblühen lassen.
Leider müssen wir wegen der Corona-Pandemie einige Sachen - unter anderem keine nostalgische Nudel-Party – verändern.
Auch werden wir die geltenden Hygiene-Bestimmungen der örtlichen Behörden streng einhalten. Aktuell, Mitte Mai haben wir im Landkreis Neustadt/WN sehr niedrige Inzidenzzahlen. Wir hoffen, dass die Zahlen weiterhin so günstig bleiben. Beachtet bitte unbedingt die jeweils aktualisierten Hygiene-Infos auf LADV, Facebook oder unserer Homepage.
Wir vom ausrichtenden Verein, der DJK Weiden 1921 e. V., wünschen auf jeden Fall den Olympioniken schöne Erfolge in Tokio und den Topläufern noch eine gute Vorbereitung auf die Saisonhöhepunkte.
Unseren Gästen garantieren wir schnelle Rennen, ohne taktisches Geplänkel. Nützt den „Flow“ den wir trotz Corona in vielen bereits sehr guten Ergebnissen erkennen konnten.
Wir freuen uns auf gute Rennen in Neustadt, bleibt gesund und bis bald.
Veranstaltungs-Team der DJK Weiden
Hygienekonzept für die Wettkämpfe am 09. und 11. Juli 2021 auf der Gymnasiumsportanlage Neustadt an der Waldnaab
Die nachfolgenden Regelungen sind am 09. und 11. Juli 2021 für das 33. Neustädter Läufermeeting (outdoor Sportfest) gültig. Es handelt sich dabei um Lauf- und Geh-Wettkämpfe. Die Rennen sind von der Startzeit so stark auseinandergezogen, dass die geltenden Hygiene und Abstandsregeln auf dem gesamten Sportareal gewährleistet sind.
Während der Läufe dürfen sich nur die im unmittelbaren Wettkampf befindlichen Athleten*innen, sowie die Teilnehmer*innen des nachfolgenden Laufes auf der Rundbahn aufhalten. Der Rest der Teilnehmer hält sich im Aufwärmbereich (Fußballfeld im Stadion) oder Auslaufbereich außerhalb des Stadions auf. Es ist davon auszugehen, dass die gesamte Leichtathletik einschließlich der zentralen Laufwettbewerbe kontaktloser Sport ist. Kurzfristige Unterschreitungen des empfohlenen Abstands von 1,50 Metern werden inzwischen toleriert, weil diese auch im täglichen öffentlichen Leben unvermeidbar sind und ständig vorkommen.
- Es gelten die zum Veranstaltungsdatum gültigen Hygiene- und Abstandsregeln gem. bayerischem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
- Alle Personen, welche sich auf dem Veranstaltungsgelände befinden müssen eine Maske (FFP-2, KN-95, medizinischer Mund-Nase-Schutz) tragen. Ausgenommen sind lediglich Athleten*innen, welche sich in der Wettkampfvorbereitung, im Wettkampf oder beim Auslaufen befinden.
- Auf unnötige Kontakte und Unterschreitungen des Mindestabstandes von 1,50 Metern ist zwingend zu verzichten, ebenso auf Begrüßungsrituale, wie Abklatschen, Händeschütteln, etc.
- Die Mittel- und Langstreckenläufe über 400m bis 3.000m werden mit Zusatzempfehlungen belegt. Der hauptsächliche Regelfall sollte das Hintereinanderlaufen sein (der nötige Abstand der Läufer/Innen ergibt sich automatisch durch die Schrittlängen des/der Vorder- bzw. Nachläufer/in (in der Regel nur kurzfristig unter 3m). Überholt werden sollte nur auf der rechts danebenliegenden Bahn in Beziehung zum/r zu überholenden Läufer/In (Durchschnittsabstand ca. ein Meter). Damit wird wiederum nur kurzfristig der Abstand von zirka eineinhalb Metern unterschritten. Diese Kurzfristigkeit gilt auch für die Startphase. Beim Kommando „Auf die Plätze“ laufen die Teilnehmer/Innen aus ihrer Abstandswarteposition zur Startlinie. Der Startschuss erfolgt innerhalb von 3 Sekunden (kurzfristiges Nebeneinanderstehen innerhalb von drei Sekunden mit Abstand von einem Meter).
- Für die finale Zielgerade sollen die empfohlenen Zielkanäle benutzt werden.
- Alle Regeln und Maßnahmen sind auch für die Gehe-Wettkämpfe gültig.
- Mitgebrachte Gegenstände werden im Zuschauerbereich mit Abstandsregelungen abgelegt (bei Regen im Bereich der Zeltüberdachung). Dort steht auch Desinfektionsmittel ebenso wie bei den Toiletten (Einzel-Benutzung!) zur Verfügung. Duschen ist während der gesamten Veranstaltung nicht möglich. Umkleiden sind nur eingeschränkt geöffnet (Funktionsgebäude im Stadionareal und Zeltüberdachung im Stadionareal).
- Die persönlichen Daten der Teilnehmer/Innen und ihrer Betreuer/Innen (vollständiger Name, Erreichbarkeit und Wohnadresse) sind über deren schriftliche Erklärung dem Ausrichter des Sportfestes bei Abholung der Startunterlagen bekannt zu machen und können so im Erkrankungsfall sofort nachverfolgt werden.
- Alle Kampfrichter/Innen und Helfer/Innen in Aktion (während und unmittelbar vor bzw. nach dem jeweiligen Lauf unterliegen der Maskenpflicht (hier nur medizinischer Mundschutz oder FFP2-Masken). Ein Ablegen der Masken ist nur Athleten*innen möglich, die unmittelbar am Wettkampf beteiligt sind. Es liegt dabei in der Verantwortung jedes Einzelnen, stets, wenn irgendwie möglich den gebotenen Mindestabstand von 1,50m einzuhalten.
- Es sind keine Zuschauer zugelassen.
- Alle Athleten*innen, sowie deren Betreuer*innen müssen bei der Startnummernausgabe ein negatives Covid 19-Testergebnis, resultierend aus PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen, um für die Veranstaltung zugelassen zu werden. Berechtigte Personen erhalten ein Armband, welches beim Verlassen des Geländes abgegeben werden muss, Ausnahme: Athleten beim Ein- und Auslaufen (Wiedereinlass nur mit Berechtigungsbändchen).
- Sollte kein aktueller gültiger Corona-Test vorliegen, besteht die Möglichkeit zur Durchführung eines Antigen-Schnelltest vor Ort. Gebühr: 20€. Dazu erfolgt im Einlassbereich ein entsprechender Abstrich, bis zum Vorliegen des Testergebnisses Aufenthalt im Wartebereich außerhalb des Veranstaltungsgelände.
- Von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, welche nachweislich von COVID-19 genesen sind oder vollständig geimpft sind (frühestens 14 Tage nach der zweiten Impfdosis), Nachweisdokumente sind zwingend mitzuführen!
- Personen, welche Kontakt zu nachweislich Corona-Infizierten hatten oder Corona-typische Symptome (Kopfschmerzen, Husten, Fieber Schüttelfrost, Geschmacksveränderungen, -verlust, Gliederschmerzen, etc.) aufweisen werden nicht in das Stadiongelände eingelassen!!
- Ein Verkauf von Speisen und Getränken ist nicht möglich
- Der Veranstalter behält sich vor, bei entsprechenden behördlich festgelegten Höchstteilnehmerzahlen, bei Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl das Meldeportal vorzeitig zu schließen.
gez. Wettkampfleitung DJK Weiden, Meeting-Direktor